AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Saarninchen-Pension (werden von Ihnen anerkannt mit der Unterschrift im separaten Tierpflegevertrag)

Allgemeines:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Saarninchen-Pension (Andrea Hoffmann) und dem Auftraggeber. Sie gelten als verbindlich anerkannt bei Auftragserteilung und gelten verbindlich für alle weiteren Aufträge.

Vertrag:

Die Saarninchen-Pension übernimmt entsprechend schriftlicher Vertragsabsprache (siehe Tierpflegevertrag) die aufgeführten Pflegeleistungen für einen festgelegten Zeitraum. Das Tier wird sachkundig gehalten und verpflegt sowie bei Bedarf einem Tierarzt vorgestellt.

Öffnungszeiten Saarninchen-Pension:

Bring- und Abholzeiten:


Bitte vereinbaren Sie eine Woche vor Anreise telefonisch oder über Whats App die Anreise Ihrer Kaninchen und beachten dabei die An- und Abreisezeiten freitags und samstags.

Außerhalb der Öffnungszeiten wird eine Pauschale von 25,00€ berechnet. *

*nur nach rechtzeitiger vorheriger Vereinbarung möglich.


Sommerzeit, April – Oktober

Montag16:30 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag16:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch16:30 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag17:30 Uhr – 18:30 Uhr
Freitag13:30 Uhr – 15:00 Uhr Abreise
Freitag16:30 Uhr – 18:00 Uhr Anreise
Samstag08:00 Uhr – 10:00 Uhr Abreise
Samstag16:30 Uhr – 18:00 Uhr Anreise
Sonn- und Feiertage geschlossen


Winterzeit, November – März

Montag16:15 Uhr – 17:00 Uhr
Dienstag16:15 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwochkeine An- und Abreise möglich
Donnerstagnur nach Vereinbarung
Freitag13:15 Uhr – 14:15 Uhr Abreise
Freitag16:00 Uhr – 17:00 Uhr Anreise
Samstag08:00 Uhr – 10:00 Uhr Abreise
Samstag16:00 Uhr – 17:00 Uhr Anreise
Sonn- und Feiertage geschlossen


Wir haften nicht für Unfälle des Tierhalters auf unserem Gelände. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

Preise:
Aktuelle Preise pro Gehege

Zwerganinchen bis 2,5 kg5-14 Tageab 15 Tagen
1 Kaninchen / Tag13,00 €12,00 €
2 Kaninchen / Tag22,00 €20,00 €
3 Kaninchen / Tag28,00 €26,00 €
ab 4 Kaninchen pro Tier / Tag10,00 €9,00 €


Zwerg- und Großkaninchen ab 2,5 kg5-14 Tageab 15 Tagen
1 Kaninchen / Tag15,00 €14,00 €
2 Kaninchen / Tag26,00 €24,00 €
3 Kaninchen / Tag35,00 €32,00 €
ab 4 Kaninchen pro Tier / Tag12,00 €11,00 €

Zubuchbare Optionen

Wärmelampe 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr -pro Nacht-4,00 €
Wärmelampe 24 Stunden pro Tag8,00 €
Kühlinsel, Austausch der Akkus 2x tägl. -pro Tag-4,00 €

Mehraufwand

Fahrten zum Tierarzt -jede Fahrt, hin und zurück, Aufenthalt-50,00 €
Aufenthalt beim Tierarzt -pro volle Stunde-12,00 €
Medikamentengabe -pro Gabe-3,00 €
Inhalieren mit Kochsalzlösung -1x pro Tag, 10 Minuten-10,00 €
Afterregion baden z.B. bei Durchfall, verklebter Blinddarmkot im Goldschmierseifebad -jeweils-10,00 €
Zwangsernährung (Päppelbrei) -pro Futtereinheit- nur nach Absprache15,00 €
Endreinigung von stark verschmutzten Gehege Böden durch Matschkot, pauschal20,00 €

Angefallene Kosten für Mehraufwand sind bei Abholung in bar zu begleichen!

Zahlungen:

Die Pensionskosten sind vorzugsweise lt. dem Tierpflegevertrag als Vorkasse auf das angegebene Konto zu überweisen oder ggf. nach Absprache bar am Anreisetag zu bezahlen. Eine feste Reservierung erfolgt erst nach Zahlungseingang des vollständigen Betrages auf das untenstehende Konto. Eine Rechnung wird Ihnen in digitaler Form ausgestellt. Den Preis für den Aufenthalt entnehmen Sie bitte aus der Liste unter “Preise“. Die Nutzung der reservierten Gehege erfolgt gemäß den Öffnungszeiten der Saarninchen-Pension und wird pro Tag berechnet. Der im Vertrag angegebene Zeitraum ist verbindlich, da für diesen Zeitraum der Platz für Ihre Tiere reserviert wurde. Nicht in Anspruch genommene Tage durch evtl. späteres Bringen oder frühere Abholung werden aus diesem Grund voll berechnet. Preisanpassungen des Handels durch erhöhte Grünfutterkosten, Entsorgung etc. sind hierbei noch nicht berücksichtigt, können jedoch ggf. zu einem höheren Tagessatz führen. Kosten für den Mehraufwand (Medikamentengabe etc.) sind bei Abholung in bar zu begleichen.

Kontoinhaber: Andrea Hoffmann
Kreditinstitut: KSK Saarlouis
ISBN: DE 69 5935 0110 1370 7340 12
BIC: KRSADE55XXX

Abholung der Kaninchen:

Der Tierhalter verpflichtet sich, sein Tier zum vereinbarten Termin abzuholen. Kann das Tier nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, ist die Saarninchen-Pension rechtzeitig darüber zu informieren. Die Kosten einer Aufenthaltsverlängerung trägt der Tierhalter. Hierbei kann nicht gewährleistet werden, dass die Kaninchen in den Urlaubsgehegen bleiben können. Werden die Kaninchen nicht spätestens 8 Tage nach dem vereinbarten Termin abgeholt bzw. der Tierhalter ist nicht zu erreichen, übernimmt die Saarninchen-Pension das Eigentumsrecht zur evtl. Weitervermittlung. Die hieraus entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.

Aufnahmebedingungen:

Kranke oder verletzte Kaninchen werden nur nach vorheriger Absprache angenommen. Dies gilt neben akuten Erkrankungen, die ggf. Medikamentengabe oder besondere Pflege beinhalten vor allem auch für ansteckende Erkrankungen (z.B.: Kaninchenschnupfen, EC, Kokzidienbefall etc.). Der Tierhalter verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier frei von Parasiten oder anderen ansteckenden Krankheiten ist. Kaninchen müssen zwingend gegen RHD1 und RHD2 sowie Myxomatose geimpft sein. Ein Impfpass, aus dem der aktuelle Impfstatus hervorgeht, ist vorzulegen. Sollte bei Übergabe der Tiere von der Saarninchen-Pension festgestellt werden, dass die Kaninchen nicht alle vorgeschriebenen Impfungen erhalten haben, behält sie sich vor, fehlende Impfungen auf Kosten des Tierhalters nachholen zu lassen, um Erkrankungen oder auch Ansteckungen anderer Tiere zu vermeiden. Ohne diese Impfungen werden die Tiere NICHT aufgenommen. Die letzte Impfung sollte nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Kaninchen mit Durchfallerkrankungen (akut oder chronisch) dürfen die Saarninchen-Pension nicht besuchen. Unkastrierte Rammler können in der Saarninchen-Pension nicht aufgenommen werden. Kaninchen mit bekannter EC-Erkrankung sollten 3 Tage vor Besuch in der Saarninchen-Pension mit Panacur behandelt werden, um einen (erneuten) Ausbruch durch die Stresssituation zu vermeiden.
Kaninchen, die akut mit Köttelketten zu tun haben, sollten z.B. mit Rodi Care Hair Ball behandelt werden, um eine Darm-Verstopfung zu verhindern. Diese Behandlung kann in der Saarninchen-Pension fortgeführt werden. Die Paste ist vom Besitzer mitzubringen. Kaninchen mit akutem Kokzidienbefall können nicht in der Saarninchen-Pension aufgenommen werden. Des Weiteren sind im Tierpflegevertrag Besonderheiten des Tieres (z.B. Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Zahnfehlstellungen, Medikamente, wiederkehrende oder chronische/ansteckende Erkrankungen etc.) vom Tierhalter aufzuführen.

Unterbringung / Verpflegung:

Die Saarninchen-Pension verpflichtet sich, die zur Pflege übergebenen Kaninchen für den festgelegten Zeitraum, wie im Tierpflegevertrag vermerkt, unterzubringen und zu versorgen. Die Unterbringung erfolgt in einem der Saarninchen-Pension Gehege (6m², 10m² oder 12m²). In Pflege genommene Kaninchen werden nicht mit anderen Pensionsgästen vergesellschaftet. Die Gehege sind Videoüberwacht. Im Pensionspreis enthalten sind die Kosten für die vereinbarte Unterbringung, Pflege, Toiletten, tägl. Reinigung, abwechslungsreiches Grünfutter sowie eine vorherige und anschließende Grundreinigung und Desinfektion der Gehege und dessen Interieur.

Die Saarninchen-Pension behält sich vor, bei einem erhöhten Pflegeaufwand (z.B. Reinigung der Afterregion, Abszesse spülen, Medikamentengabe, Päppeln, Inhalieren etc.) eine Aufwandsentschädigung lt. Preisliste in Rechnung zu stellen.

Tierärztliche Behandlungen:

Eine unerwartet notwendige medizinische Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in Absprache mit dem Tierhalter. Sollte dieser nicht zu erreichen bzw. schnelle Entscheidungen notwendig sein, entscheidet die Saarninchen-Pension zusammen mit dem behandelnden Tierarzt über die Behandlung. Alle anfallenden Behandlungskosten trägt der Tierhalter. Aus diesem Grund benötigen Sie ein PayPal Konto, damit die Behandlungskosten beim Tierarzt sofort beglichen werden können. Eine Aufwands- und Fahrtkostenpauschale wird pro Tierarztbesuch mit 50,00€ abgerechnet. Die Saarninchen-Pension ist berechtigt, im Notdienst die Tierklinik in Spiesen-Elversberg anzufahren. Während der normalen Öffnungszeiten können je nach Entfernung die gewohnten Tierärzte angefahren werden. (Nach Absprache).

Stornierung:

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen, anfallende Kosten entstehen wie folgt:

  • Bis 3 Monate vor Buchungsbeginn kostenfrei
  • Ab 10 Wochen vor Buchungsbeginn sind 25 % aller Kosten zu zahlen
  • Ab 8 Wochen vor Buchungsbeginn sind 30 % aller Kosten zu zahlen
  • Ab 6 Wochen vor Buchungsbeginn sind 40 % aller Kosten zu zahlen
  • Ab 4 Wochen vor Buchungsbeginn sind 50 % aller Kosten zu zahlen
  • Ab 3 Wochen vor Buchungsbeginn sind 60 % aller Kosten zu zahlen
  • Ab 2 Wochen vor Buchungsbeginn sind 75 % aller Kosten zu zahlen
  • Bei Stornierung unter 2 Wochen oder bei vorzeitigem Abbruch des Pensionsaufenthaltes sind die gesamten Pensionskosten fällig.

Haftung:

Der Tierhalter gibt seine Kaninchen auf eigene Verantwortung in die Saarninchen-Pension. Diese übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verletzungen und/oder Erkrankungen jeglicher Art, die während des Aufenthaltes auftreten könnten sowie beim Versterben der Tiere. Die Saarninchen-Pension ist von Besonderheiten bzw. Untugenden sowie Krankheiten der Kaninchen vom Besitzer zu unterrichten. Unterlässt er dies, ist die Saarninchen-Pension von der Haftung befreit und Schäden an dritten oder fremden Personen gehen zu Lasten des Eigentümers. Zu Schadenersatz ist die Saarninchen-Pension nur verpflichtet, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. In diesem Fall ist die Haftung auf den Mindestwert eines Tieres derselben Art, jedoch nicht mehr als die Höhe des vereinbarten Pensionspreises begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung der Saarninchen-Pension zur Leistung von Schadenersatz. Eventuelle Verletzungen/Krankheiten der Kaninchen sind unmittelbar bei Abholung aus der Saarninchen-Pension anzuzeigen, auch um eine ggf. Ansteckung auf andere Tiere zu vermeiden. Durch das Tier entstandene Sachschäden in der Saarninchen-Pension gehen zu Lasten des Eigentümers. Mit der Unterschrift des Pensionsvertrages erklärt der Eigentümer sich mit den AGB einverstanden. Bei Untergang oder Verkauf der Saarninchen-Pension erlöscht der geschlossene Vertrag.