Unterbringung, Leistungen und Bedingungen

Unterbringung

Die Unterbringung in der Saarninchen-Pension erfolgt grundsätzlich nicht in Gruppenhaltung von Kaninchen verschiedener Besitzer. Die Kaninchen werden jeweils im eigenen Gehege untergebracht und haben die Möglichkeit, sich Tag und Nacht frei zu bewegen, was sehr wichtig ist, da Kaninchen wechselaktiv sind.

Außenhaltung:

  • eigenes Gehege mit ausreichend Platzangebot von 6 m² für 2 Kaninchen oder 10 m² ab 3 bis 5 Kaninchen mit Beschäftigungs- und Unterschlupfmöglichkeiten.

  • Alle Gehege sind Ein- und Ausbruchsicher und werden Videoüberwacht.

Leistungen

Tägliche Gesundheitskontrolle, Sonderleistungen wie z.B.: Medikamentengabe oder Inhalieren etc. (nach Absprache) und die Reinigung des Geheges.

Grundsätzlich werden ihre Lieblinge mit ihren gewohnten Futtermitteln gefüttert. Es sollte keinesfalls eine Futterumstellung in der Saarninchen-Pension stattfinden, da dies schwere Verdauungsstörungen hervorrufen kann. Deshalb besorge ich gerne das im Anamnesebogen vereinbarte Futter. Standartmäßig bekommen Ihre Kaninchen täglich ausreichend Heu und frisches Wasser mit Oreganoessenz.


Bedingungen für eine Aufnahme in der Saarninchen-Pension:

  • Kaninchen mit Durchfallerkrankungen (akut oder chronisch) dürfen die Saarninchen-Pension nicht besuchen.

  • unkastrierte Rammler können in der Saarninchen-Pension nicht aufgenommen werden.

  • Es wird empfohlen, Kaninchen mit bekannter EC Erkrankung 3 Tage vor dem Besuch in der Saarninchen-Pension mit Panacur zu behandeln, um einem Ausbruch der Krankheit durch die bevorstehende Veränderung vorzubeugen.

  • Kaninchen mit akutem Kokziedienbefall können nicht in der Saarninchen-Pension aufgenommen werden.

  • Ihre Kaninchen müssen gegen Myxomatose und RHD1 sowie RHD2 (z.B. Filavac/Rika-Vacc/Nobivac Myxo-RHD Plus) geimpft sein. Laut der ständigen Impfkommision sind die Impfstoffe gegen RHD1 NICHT ausreichend zum Schutz gegen eine Erkrankung mit RHD2 und auch nicht dafür zugelassen. Kaninchen, die nur den 2-fach-Impfschutz der Kombiimpfung von Cunivac RHD/Myxo aufweisen, werden nicht aufgenommen. Ein aktueller Impfausweis ist vorzulegen (um ausreichend Schutz zu haben, sollte die Impfung nicht länger als 6 Monate zurückliegen).