Unterbringung, Leistungen und Bedingungen

Unterbringung

Die Betreuung ihres Tieres findet draußen statt, Ihr Tier sollte deshalb in den kalten Monaten die Außenhaltung kennen.

Die Unterbringung in der Saarninchen-Pension erfolgt grundsätzlich nicht in Gruppenhaltung von Kaninchen verschiedener Besitzer. Die Kaninchen werden jeweils im eigenen Gehege untergebracht und haben die Möglichkeit, sich Tag und Nacht frei zu bewegen, was sehr wichtig ist, da Kaninchen wechselaktiv sind.

Unsere Gehege:

  • eigenes Gehege mit ausreichend Platzangebot von 6 m² für 2 Kaninchen, 10 m² ab 3 bis 5 Kaninchen und 12 m² für 6 Kaninchen, mit Beschäftigungs- und Unterschlupfmöglichkeiten.

  • Alle Gehege sind Ein- und Ausbruchsicher und werden Videoüberwacht.

Leistungen

Tägliche Gesundheitskontrolle, Sonderleistungen wie z.B.: Medikamentengabe oder Inhalieren etc. (nach Absprache) und die Reinigung des Geheges.

Grundsätzlich werden ihre Lieblinge mit ihren gewohnten Futtermitteln gefüttert. Es sollte keinesfalls eine Futterumstellung in der Saarninchen-Pension stattfinden, da dies schwere Verdauungsstörungen hervorrufen kann. Standartmäßig bekommen Ihre Kaninchen täglich ausreichend Heu und frisches Wasser mit Oreganoessenz.


Bedingungen für eine Aufnahme in der Saarninchen-Pension:

  • Kaninchen mit Durchfallerkrankungen (akut oder chronisch) können die Saarninchen-Pension nicht besuchen. (hohes Risiko von Fliegenmadenbefall)

  • Kaninchen, die kurz vor Reiseantritt schwer und/oder ansteckend erkranken, können die Saarninchen-Pension nicht besuchen.

  • unkastrierte Rammler können in der Saarninchen-Pension nicht aufgenommen werden.

  • Kaninchen mit bekannter EC Erkrankung sollten 3 Tage vor dem Besuch in der Saarninchen-Pension prophylaktisch mit Panacur behandelt werden, um einem Ausbruch der Krankheit durch die bevorstehende Veränderung vorzubeugen.

  • Kaninchen mit akutem Kokziedienbefall können nicht in der Saarninchen-Pension aufgenommen werden.

  • Ihre Kaninchen müssen gegen Myxomatose und RHD1 sowie RHD2 (z.B. Filavac/Rika-Vacc/Nobivac Myxo-RHD Plus) geimpft sein. Laut der ständigen Impfkommision sind die Impfstoffe gegen RHD1 NICHT ausreichend zum Schutz gegen eine Erkrankung mit RHD2 und auch nicht dafür zugelassen. Kaninchen, die nur den 2-fach-Impfschutz der Kombiimpfung von Cunivac RHD/Myxo aufweisen, werden nicht aufgenommen. Der Impfschutz darf nicht während dem Urlaubsaufenthalt ablaufen. Ein aktueller Impfausweis ist vorzulegen.